Feuerpolizeiliche Überprüfungen

Auch heuer werden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in unserem Gemeindegebiet wieder mit einem Sachverständigen der Brandverhütungsstelle OÖ (BVS) feuerpolizeiliche Überprüfungen – umgangssprachlich Feuerbeschau genannt – durchgeführt.

Grundsätzlich gelten derzeit folgende grundsätzlichen Überprüfungsintervalle: Risikoobjekte drei Jahre (bestimmte Betriebe fünf Jahre), landwirtschaftliche Objekte und bestimmte Betriebe zehn Jahre und Wohn-/Bürogebäude 20 Jahre. Im Anlass- oder Verdachtsfall kann jedoch jederzeit eine Überprüfung durchgeführt werden.

Die Eigentümer betroffener Liegenschaften werden zeitgerecht über den jeweiligen Termin verständigt und informiert, worauf zu achten ist. Besichtigt werden sämtliche Gebäude einer Liegenschaft sowie alle Räume, in Anwesenheit des/der Eigentümers/in. Sollten Sie verhindert sein, können Sie gern eine Vertretung nennen und dieser Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Bei Wohnungen ist es zweckmäßig, wenn auch die Mieter anwesend sind (vom Eigentümer zu verständigen!), da sämtliche Wohnungen begangen werden.

Gewisse Vorkehrungen können jedoch alle Liegenschaftseigentümer treffen – beispielsweise sind tragbare Feuerlöscher alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person überprüfen zu lassen. Falls Sie die jährlichen Feuerlöscherüberprüfungen bei unseren Kirchhamer Feuerwehren übersehen haben, können Sie sich gerne an einen der beiden Kommandanten wenden – Kontaktdaten im Info-Kästchen nebenan/unter Artikel. Tipp: Machen Sie sich mit der Bedienung des Feuerlöschers vertraut – im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte bei unseren Feuerwehren!

Blitzschutzanlagen von Häusern bis drei Wohneinheiten sind alle zehn Jahre überprüfen zu lassen, bei landwirtschaftlichen Gebäuden bzw. Häuser mit mehr als drei Wohneinheiten gilt ein Überprüfungsintervall von fünf Jahren.

Worauf Sie noch achten können bzw. Informationsblätter dazu finden Sie auch auf unserer Homepage www.kirchham.at mit dem Suchbegriff „Feuerpolizei“. Weiterführende Informationen sind auch online unter www.bvs-ooe.at/mediathek/nuetzliche-unterlagen/ sowie unter www.blitz-ooe.at/leistungen/blitzschutzanlagen/ zu finden.


Infoblatt-fuer-Kleinhausbauten_24-02-12.pdf herunterladen (0.1 MB)

Infoblatt-fuer-Mehrparteienhaeuser_24-02-12.pdf herunterladen (0.09 MB)

Infoblatt-fuer-Landwirtschaften_24-02-12.pdf herunterladen (0.1 MB)


Die gesetzliche Grundlage finden Sie im Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz – kurz Oö. FGPG. Dieses und sämtliche anderen Gesetze können Sie auch online unter www.ris.bka.gv.at abrufen, die konsolidierte Fassung bedeutet immer, dass darin alle Änderungen bereits eingearbeitet sind und es sich dabei um den aktuell gültigen Gesetzestext handelt.


Kontakte Feuerlöscherüberprüfung:

FF Kirchham, HBI Ing. Bernhard Hutterer, Tel. (0699) 11 13 14 70

FF Feichtenberg, HBI Wolfgang Nußbaumer, Tel. (0660) 273 04 51)

Kontakt Feuerpolizeiliche Überprüfung:

Gemeinde Kirchham, Sandra Depil (Bauamt), Tel. (07619) 2015-16

10.04.2024