Bauanzeigen

„Gemäß § 25 Oö. Bauordnung 1994 idgF sind zB Nebengebäude mit einer bebauten Fläche bis 15 m2, Schutzdächer bis 35 m2 uvm anzeigepflichtig.“ 

Bitte mitbringen:

Formular Bauanzeige

Skizze des Bauvorhabens

Zuständig